Domainnutzerdaten: Facebook muss sie preisgeben!

30. Juni 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Gerichtsurteil zu Rachevideo: Facebook muss Nutzerdaten freigeben

Betreiber von Domains oder sozialen Netzwerken müssen in der Regel die Daten der Kunden nicht freigeben. Doch Anonymität – gerade auch Facebook und Co – kann auch seine Grenzen haben, wie ein aktuelles Gerichtsurteil aus den Niederlanden gegen Facebook jetzt zeigt.

Klage wegen Sexvideo auf Facebook
Die Klägerin, eine 21-jährige Frau aus dem niederländischen Ort Werkendamm, hat den Internetriesen Facebook verklagt, nach dem im Januar auf der Facebook Domainplattform ein Video aufgetaucht war, das die Klägerin und deren Exfreund beim Sex zeigt. Das Video entstand im Jahr 2011. Zu dieser Zeit waren die Beteiligten noch minderjährig. Nachdem der Ex Freund bestritten hatte, das Video hochgeladen zu haben, ging die Sache vor Gericht.

Der Anwalt der Klägerin, Thomas van Vught, gab an, dass seine Mandantin wegen des Videos gemobbt und beleidigt worden sei und dadurch Nachteile erlitten hatte. Erforderte die Herausgabe aller relevanten Daten. Es sei bekannt, das Facebook alle Daten der Nutzer langfristig speichert.

Die Anwälte von Facebook argumentierten, dass dieses Video sowie das entsprechende Kundekonto bereits wieder gelöscht worden seien und dem Unternehmen keine Daten mehr vorlägen.

Am 24.06. 2015 fällte das Gericht ein Urteil zugunsten der Klägerin. Das Gericht schloss sich ihrer Argumentation an und stellte eine Rufschädigung durch dieses „Rachevideo“ fest. Die Richter verurteilten Facebook, alle relevanten Daten zu diesem Vorfall – u.a. Kundenname, Mobilnummer, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse – sowie die IP Adresse, und Ladedaten des Videos freizugeben.

Dazu hat der Betreiber des sozialen Netzwerkes zwei Wochen Zeit. Sollte Facebook die Frist ohne Datenfreigabe verstreichen lassen, wird das Gericht eine Durchsuchung der Domainserver durch externe Ermittler anordnen, um die Daten zu finden. Ob Facebook gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird oder es auf eine Durchsuchng ankommen lässt, ist bisher nicht bekannt.
 

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