Domainrecht: um Andersen wird heftig gestritten

1. Juni 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Andersen Tax: weiterer erfolgreicher Vergleich im Markenstreit

Andersen Tax versucht seit Jahren, den renommierten Markennamen zu schützen. Deshalb wurde bereits vor einigen Jahren in Brasilien gegen mehrere Unternehmen, die diese Bezeichnung widerrechtlich verwenden, auf den „Schutz des geistigen Eigentums“ geklagt. Jetzt konnte ein wichtiger Vergleich mit der brasilianischenFirma MP Cont Sociedade Simples Ltda. Erreicht werden. Das Unternehmen willigte per Vereinbarung ein,die Bezeichnungen „Andersen“, „ Arthur Andersen“ oder sonstige Markennamen, die den Begriff „Andersen“ sowie weitere, ähnlich klingende Bezeichnungen enthalten, ab sofort nicht mehr zur Werbung zu verwenden. Die Vereinbarung ist weltweit gültig. Durch den erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens hat Andersen Tax auch weitere Streitigkeiten vor Gericht ausgeräumt.

 

Gerichtsverfahren in Brasilien beendet

Das zweite Verfahren, dass Andersen Tax um den Markennamen führte, richtete sich gegen die französische Unternehmens- und Steuerberatung Arthur Andersen & Co., die zuvor unter dem Namen Quatre Juillet Maison Blanche firmierte. Das Unternehmen warb in Brasilien widerrechtlich mit dem Namen Andersen Tax und wollte so den Kundenstamm vergrößern.

Oscar L. Alcantara, Managing Director und Associate Counselor bei Andersen Tax, sprach von einem Verstoß gegen geltendes Recht, denn das französische Unternehmen hätte bei einer Überprüfung der Markenrechte feststellen können ( und müssen), dass dieser Name bereits vor mehreren  Jahren bei den brasilianischen Behörden für geistiges Eigentum registriert ist.

Damit hat die französische Unternehmensberatung bereits zum dritten Mal vor Landesgerichten gegen Andersen Tax verloren.

Ende April 2017 wurde der indischen Firma  International Business Associates (IBA  dauerhaft verboten, in Indien mit den Bezeichnungen „Andersen“ ,Arthur Andersen“ und relevanten Bezeichnungen zu werben. Zudem erließ der Hohe Gerichtshof von Mumbai dieselbe Verfügung gegen die französische Unternehmensberatung Arthur Andersen & Co, die in Indien als Partner für IBA fungierten.

Ebenfalls im April 2017 wurde dem Unternehmen vom Bundesbezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien (United States District Court for the Northern District of California) eine Verfügung zugestellt, die dem  US-Unternehmen MoHala Enterprises, handelnd unter dem Namen Sundial Consulting, verbietet, in den USA die Bezeichnungen „Andersen“ oder „Arthur Andersen“ zu verwenden. Sundial Consulting gehört zum Netzwerk der Arthur Andersen & Co Gesellschaft, was auch allen anderen Unternehmen des Verbandes die Werbung unter den genannten Bezeichnungen in den USA verbreitet.

Auch in Dubai wurde dem Unternehmen untersagt, Werbung auf den Webseiten lokaler Unternehmen zu schalten. Die französische Firma wirbt weltweit widerrechtlich Kunden an, was Andersen Tax vor internationalen Gerichten stoppen will, und dabei auf einem guten Weg ist.

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