Domainsperre – ansonsten Störerhaftung

26. Dezember 2018 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Gerichtsurteil: Domain Registrare haften u. U. für illegale Inhalte

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem aktuellen Urteil festgelegt, dass Domainregistrare verpflichtet sind, Webseiten zu sperren, die nachweislich Rechtsverletzungen begehen. Dazu zählen besonders illegale Inhalte. Wird die Domain nicht gesperrt, haftet der entsprechende Registrar nach dem Willen des Gerichts als „Störer auf Unterlassung“.

Das Urteil wurde im Rahmen eines Prozesses gesprochen, der bereits 2013 begann. Universal Music forderte damals vom Domain-Registrar Key-Systems, dass dieser die Domain H33t.com sperrt. Der illegale Bittorent Tracker hatte die Verwertungsrechte von Universal Music an einem Musikalbum missachtet und das Album zum Download angeboten.

Der Registrar Key Systems aus St. Ingbert hat sich bisher gegen die einstweilige Verfügung gewehrt, da er die rechte von Registraren dadurch stark eingeschränkt und sogar gefährdet sieht. Zudem ist die Sperrung der Domain kein probates Mittel, da die services weiterhin bestehen und auf anderen Domain weitergeführt werden. Durch das neue Urteil aus Saarbrücken scheint die Auseinandersetzung jetzt zugunsten der Klägerin beendet.

Das Gericht stellte in der Urteilsbegründung fest, dass ein Domain Registrar keine allgemeine Prüfungs- und Überwachungspflicht der Inhalte der registrierten Domains hat, da dieser Aufwand nicht realisierbar sein. Dennoch muss er Hinweisen auf Rechtsverletzungen nachgehen und das Angebot der benannten Domain prüfen sowie gegebenenfalls sperren.

Universal Music konnte weder den Besitzer der Domain noch den Host belangen und ging deshalb gerichtlich gegen den deutschen Domain Registrar vor. Key Systems stellte eine nur nachrangige Haftung fest, da die Klägerin zuerst den Host verklagen müsste. Das Gericht sah das nicht als relevant und stellte fest “ es stehe dem Rechteinhaber grundsätzlich frei zu entscheiden, welcher Störer in Anspruch genommen wird“.

Das letzte Wort ist in diesem Fall sicher nicht gesprochen, da die Klage wahrscheinlich an ein höheres Gericht verwiesen und dort neu verhandelt wird.

Der Bundesverband Musikindustrie hingegen zeigte sich in einer Pressemitteilung erfreut und schrieb über das Urteil: „Dies ist eine weitere wichtige Klarstellung zugunsten der Kreativen und ihrer Partner, die dazu beiträgt, dass die Konturen des Rechtsraums Internet zunehmend klarer und fairer werden. Das OLG bejaht unter klar umrissenen Voraussetzungen die Verantwortlichkeit der sogenannten Registrare und gibt betroffenen Rechteinhabern damit ein weiteres wichtiges rechtliches Mittel an die Hand, sich gegen die rechtswidrige Nutzung ihrer Inhalte im Netz zu wehren. […] „

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