Domainsperre wegen fehlender Pflichtangaben

2. November 2018 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Webseite muss nach Verstoß gegen DSGVO schließen

Das Landgericht Würzburg hat per einstweiliger Verfügung die Schließung einer Domain angeordnet, die nach Ansicht der Richter gegen den Artikel 13 der neuen DSGVO verstoßen hatte. Es fehlten Angaben zum datenschutzrechtlichen Verantwortlichen nach Art. 4 Nr. 7, Angaben zur Weitergabe von Daten an Dritte über Dritte oder Analysetools sowie Datenschutzinformationen zu den Betroffenenrechten. Zu den Forderungen des neuen Datenschutzgesetzes gehört auch eine Verschlüsselung, die auf der Webseite ebenfalls nicht vorhanden war.

Das Gericht verhängte für den Fall der Zuwiderhandlung eine Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Zudem stellte das Gericht fest, dass mit dem Betrieb der Domain ein unlauterer Wettbewerb vorangetrieben wurde und Mitbewerber deshalb Schadenersatz fordern können.

Die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO trat am 25.05.2018 in Kraft. Diese EU- weite Regelung wurde geschaffen, um mehr Transparenz für Nutzer, besseren Verbraucherschutz und gleiches Datenschutzrecht in allen EU Staaten durchzusetzen. Doch für Unternehmen als Betreiber von Webseiten oder Onlineshops sowie als Dienstleister in der Datenverarbeitung bringen die neuen Regelungen viele Probleme bei der Anpassung, u.a. durch Änderungen bei der Erfassung, Verarbeitung, Verwendung, Speicherung, Nutzung und Vernichtung von Daten. Das Thema ist sehr komplex und kaum ohne rechtlich geschultes Personal umzusetzen.

Nur schleppende Umsetzung der DSGVO

Die Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzbeauftragte einzusetzen und dies der Datenschutzbehörde zu melden. Doch auch sechs Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung haben viele Unternehmen die Brisanz des Themas nicht verinnerlicht und die Regeln kaum oder gar nicht umgesetzt. Experten warnen erneut vor einer Abmahnwelle, mit der Kapital generiert werden soll. Der Gesetzgeber sieht drastische Strafen vor, wenn Verstöße gegen die DSGVO festgestellt werden. Die Bußgelder bei Verstößen können jetzt bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes bis max. 20 Mio EURO betragen und sind damit ein Vielfaches höher als beim früherem nationalen Datenschutzrecht.

Es ist an Zeit, aktiv zu werden. Spezialisiert Rechtsanwälte und Datenschutzspezialisten helfen den Unternehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet nach Prüfung auch Förderungen für die speziellen Beratungen an. Das ist deutlich günstiger, als eine Strafe wegen der Versäumnisse oder Verstöße gegen die DSGVO.

Schreibe einen Kommentar