Domainstreit dauert 13 Jahre!

23. September 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

John Cusack erhält endlich Rechte an johncusack.com

Der US-amerikanische Schauspieler hat in einem UDRP Verfahren vor der WIPO erfolgreich die Rückübertragung der Rechte an der Domain johncusack.com erstritten. Die Domain war bereits 2003 registriert worden. Der bekannte Schauspieler, der bereits seit den 1980er Jahren erfolgreich für Film und Fernsehen arbeitet und internationale mehrfach ausgezeichnet wurde, sah in der Domain seine Markenrechte verletzt und forderte deren Übertragung.

In dem großen Zeitraum zwischen der Registrierung und der Rückforderung sahen die Anwälte von Mr. Cusack kein Problem, da es keine Verfallsfristen zu diesen Verfahren gäbe und die Domain ohnehin zum Verkauf angeboten wird.

Cusack gewinnt WIPO Verfahren
Das Verfahren wurde vom britischen Juristen Adam Taylor geleitet. Der Panelist bestätigte, dass Mr. Cusack einen international hohen Bekanntheitsgrad genießt und somit als „Marke“ anerkannt werden kann.

Die Domain johncusack.com ist mit dem Namen des US-Amerikaners identisch, was auf eine gewisse Bösgläubigkeit schließen lässt, das John Cusack bereits vor der Registrierung der Domain bekannt war. Zudem befinden sich auf der Webseite ausschließlich weiterführende Links zu „John Cusack“ und „John Cusack Movies“ sowie Llinks zu weiteren Domains, die keine Relevanz zum Domainnamen oder der Person des Schauspielers haben.

Panelist Taylor besichtigte die Domain ausführlich und stellte danach fest, dass deren Inhaber „keine Rechte oder berechtigte Interessen an der Nutzung der Marke“ habe, da er von John Cusack nicht damit beauftragt worden sei oder jemals eine Erlaubnis zur Namensnutzung eingeholt hat.

Der Domaininhaber äußerte sich in dem Verfahren nicht, reichte aber zu Ansicht einen Screenshot der Domain ein. Der britische Panelist stellte fest, dass es sich dabei nicht um die beklagte Domain, sondern eine Vertipperseite handelt, was den Vorwurf der Bösgläubigkeit zusätzlich manifestierte. Zu Klären war am ende nur die die „Verwirkung“, die aber in diesem UDRP Verfahren nicht zur Anwendung kam, da sich auch der Beklagte nicht dazu geäußert hat.Generell könnten auch weiter zurückliegende Ansprüche in Verfahren vor der WIPO verhandelt und abgeschlossen werden.

Am Ende des Verfahrens wurden von Mr. Adam Taylor dem Schauspieler John P. Cusack die Rechte an der Domain johncusack.com zugesprochen und eine Übertragung angeordnet.

 

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