Domainstreit: fc.de gehört nun dem 1. FC Köln

12. August 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Gerichtsurteil: 1. FC Köln erstreitet Domainrechte für fc.de

Der 1.FC Köln klagt vor dem Landgericht Köln die rechte an der Domain fc.de ein. Seit Mitte Juni läuft das Verfahren, in dem jetzt das Urteil gesprochen wurde. Der Kölner Traditionsclub geht als Sieger aus dem Domainstreit hervor.

Domainbesitzer will 50.000 Euro
Der Besitzer der Domain fc.de, Markus K., hatte die Adresse bei der Denic registriert. Der Mann bot sie danach verschiedenen Fußballclubs zum Kauf an, doch alle Vereine lehnten ab. Die Bundesligisten machten dabei deutlich, dass der Name „FC“ seit Jahren traditionsgemäß mit dem 1. FC Köln verbunden ist.

Der 1. FC Köln hatte schon damals Ansprüche auf die Domainadresse erhoben, wollte aber ein langwieriges Verfahren vermeiden und bot dem Mann eine Ablösesumme von 5.000 Euro. Markus k. Beharrte aber auf einer Kaufsumme von 50.000 Euro und so zogen die „Geißböcke“ vor Gericht, um die rechte an der Domain zu erstreiten.

Während der Verhandlung folgten die Richter den Ausführungen der Anwälte des Vereins.Der 1. FC Köln werde seit Jahren überregional und in landesweiten Berichterstattungen unter dem Kürzel „FC“ geführt und ist der einzige Bundesligaverein, der keine Zusätze ( wie z.B. FCB (Bayern München) oder FCA (Fußballverein Augsburg) trägt. Zudem hatte der Beklagte die Domainadresse in reiner Verkaufsabsicht registriert. Die Richter urteilten dazu: „Das bloße Interesse des Privatmanns am Weiterverkauf der Domain sei nicht schutzwürdig“. Zudem sei allein die Registrierung der Internetadresse rechtswidrig und nicht nur die Nutzung.

Gericht fällt Urteil zum Domainstreit
Die Richter fällten jetzt ein Urteil im Streit zwischen dem 1. FC Köln und Markus K. Die Rechte an der Domain fc.de gehen laut Richterbeschluss auf den Kölner Fußballverein über. Markus K. muss die Domainadresse löschen lassen. Folgt er dem Urteil nicht, wird ein Zwangsgeld von 250.000 Euro verhängt. Zudem muss der Beklagte 70 % der Prozesskosten tragen, da die Registrierung der Domain in reiner „Verkaufsabsicht zwecks Geschäftemacherei“ registriert wurde.

 

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