Domainwelt: Google akzeptiert EU Datenschutz

16. Februar 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Google fügt sich teilweise den europäischen Datenschutzbehörden

Google hat einen positiven Schritt in Richtung der europäischen Regelungen zum Datenschutz getan. Der Internetriese hat das „Recht auf Vergessenwerden“ jetzt auch auf ggogle.com und weitere internationale Google-Domains ausgeweitet. Dieser Prozess wird offiziell Geoblocking genannt.

Die Einführung des sogenannten Geoblockings ist ab Mitte Februar geplant. Ab diesem Zeitpunkt werden „beanstandete“ Suchergebnisse mit IP Adresse der Nutzer bei Google angezeigt. Die Suchmaschinen unterdrücken die Ergebnisse dann nicht nur auf länderspezifischen Domains, sondern auf allen Google-Domains.
Damit fügt sich Google einem aktuellen EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden – das für alle Suchmaschinen gilt – nachdem es die Anordnung lange mit dem Argument bekämpft hatte, europäisches recht sei nicht auf Domains anwendbar, die außerhalb des Europa-Areals registriert seien. Zusätzlich betonte Google, dass viele Inhalte in einigen Ländern als legal gelten, in anderen Regionen aber bereits als illegal abgestraft werden.

Google bleibt inkonsequent
Auch wenn sich Google jetzt teilweise dem europäischen Datenschutzrecht beugt, sind Ausnahmen weiterhin vorhanden. Dazu gehört die standortbasierte Filterung. Wenn Nutzer Suchanfragen über eine IP Adresse, die nicht aus dem europäischen Raum stammt, werden stets alle Ergebnisse angezeigt. In diesen Fällen wird das „Recht auf Vergessenwerden“ immer noch ausgeblendet. Viele User können das Geoblocking also leicht durch die Nutzung eines VPN Services oder Proxy Servers umgehen.

Kein Statement von den Datenschutzbehörden
Die internationale Presse berichtet, dass die Datenschutzbehörden bereits im Januar 2016 von Google über die Ausweitung des Rechts auf Vergessenwerden informiert wurden. Bisher ist nicht bekannt, ob die Datenschutzbehörden, die von der französischen CNIL angeführt werden, mit dieser Ausweitung zufrieden sind. Laut der Nachrichtenagentur Reuters untersucht die CNIL derzeit „diese Elemente“, die Google hinzugefügt hat.

 

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