Kinderportal Scratch: die neue Musik Piratendomain?

27. Januar 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Musikbranche geht gegen Kinder-Programmierprojekt vor

Das internationale Projekt „Scratch“ wurde im Jahr 2003 mit dem Ziel gestartet, Kindern den Weg in das Internet zu erleichtern. Sie können spielerisch das Programmieren und den sicheren Umgang mit den neuen Medien erlernen. Geleitet vom MIT Media Lab Research Consortia und unterstützt von internationalen Firmen und Projekten – u.a. Lego, Google, Microsoft – bietet „Scratch“ kindgerechte Lernprogramme mit Comics, Videos und grafischen Oberflächen.

Scratch als Piratenseite?
Die britische Musikindustrie geht derzeit massiv gegen das Projekt „Scratch“ vor und behauptet, dass die Domain eine „Piratenseite“ sei, die – ähnlich wie Torrentfreak – die Urheberrechte einzuhalten und Inhalte zu löschen hat.

Laut Google sollen bis Ende Dezember 2015 bereits 40.000 Anträge auf Inhaltslöschung wegen Verletzung der Urheberrechte eingegangen sein. Absender der Anträge ist mehrheitlich der Lobbyverband der britischen Musikindustrie BPI. Der Verband fordert automatisierte Löschungen durch den Digital Millennium Copyright ACT (DMCA) der USA ein, da viele Werke ihrer angeschlossenen Künstler auf der Domain des Kinderprojekts verwendet werden.

Die Lifelong Kindergartengruppe, die das Scratch-Projekt betreut, hat sich in einem offenen Brief an die Inhaber von Musikrechten gewandt und schreibt , dass die Produzenten und Musiker bitte bedenken möchten, dass Scratch eine None-Profit-Initiative ist, die sich seit Jahren erfolgreich für mehr digitale Bildung im Kindesalter einsetzt. Und appelliert an die Musikbranche, mit der Erlaubnis zur freien Nutzung von Musikinhalten einen positiven Beitrag zur Bildung von Kindern zu leisten.

Es wäre nicht nur schade sondern fatal, den Kindern einen einfacheren Weg in die digitale Bildung und das Internet zu versperren. Das MIT Lab und die vielen Sponsoren hoffen jetzt, dass den Löschungsanträgen nicht stattgegeben wird und der BPI zum Wohl der Kinder nachgibt und die Erlaubnis zur Nutzung der Inhalte gibt.

 

 

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