Porsche gewinnt Domain-Rechtsstreit

23. Januar 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Jahrzehntelanger Rechtsstreit um Porsche-Domain beendet

Der deutsche Automobilkonzern Porsche prozessierte in einem UDRP Verfahren erfolgreich gegen den Inhaber der Domain porsches.com und beendete so einen 14 Jahre alten Streit um Domainrechte.

 

Porsche AG mit langem Atem im Domainstreit
Porsche ist ein renommierter Hersteller von Luxuskarossen. Dass nicht immer alles glatt läuft, kennt der deutsche Konzern aus seiner langen Historie sicher schon. Aber dass sich der Streit im Domain-Recht sehr lange hinziehen kann, ist doch etwas ungewöhnlich. Umso größer die Erleichterung, als die Rechte an der Domain jetzt dem Konzern zugesprochen wurden.

Die Domain-Registrierung für porsches.com wurde bereits im März des Jahres 2000 vorgenommen. Der Inhaber verwendete die Website vorwiegend als Domain-Parking und auch für sogenannte Pay-Per-Click-Angebote auf Grundlage des Keywords „Porsche“ und relevanten Begriffen. Suchanfragen führten dann regelmäßig zu Partner-Domains, die unabhängig von der Porsche AG verschiedenen Porsche-Artikel und Zubehör auf dem freien Markt verkaufen. Porsche selbst hatte keinen Zulauf von dieser Website.

Als Domaininhaber wurde ein gewisser John Smith ermittelt. Ein Pseudonym für den Cybersquatter Damian Macafee, dem schon mehrere UDRP Verfahren wegen Markenrechtsverletzungen anhängig sind. Die Porsche AG konnte bei der Antragstellung auf Übertragung der Domainrechte für porsches.com glaubhaft nachweisen, von der Registrierung und Existenz der Webseite über einen langen Zeitraum keine Kenntnis gehabt zu haben und auch niemals das Einverständnis zur Registrierung gegeben zu haben. Deshalb sei eine Verwirkung des Antrages auszuschließen und das Verfahren zu eröffnen. Bis dahin hatte sich der Domaininhaber – bis auf eine kurze WIPO Anfrage – noch nicht geäußert.

Schnelle Entscheidung im UDRP Verfahren
Nach sorgfältiger Prüfung des Antrages entschied Einzelpanelist Jordan S. Weinstein auf eine Übertragung der Domain an den Porsche Konzern. In seiner Begründung stellte er klar, dass Marke Porsche und der Domainname sich absolut ähneln, auch wenn der Plural verwendet wurde. Zudem war der ehemalige Inhaber nicht berechtigt, den Begriff Porsche oder den Namen Porsches zu führen.

Macafee ist seit Längerem dafür bekannt, unerlaubt die Markenrechte von Firmen für kommerzielle Zwecke unerlaubt zu nutzen. So auch in diesem Fall, denn nach Recherchen von Jordan S. Weinsteins wurde bei der WHOIS Domaineintragung der Inhaber Name von Damian Macafee ohne weitere Änderung der Adressdaten in John Smith geändert. Zudem wurde der Markenname „Porsche“ vom Domainbetreiber ausschließlich zur Erzielung von Gewinnen genutzt, von denen die Porsche AG weder Kenntnis noch Anteile erhielt.

Mr. Weinstein stellte fest, dass der Betreiber dieser Domain vorsätzlich gehandelt hat, denn Damian Macafee ist der Sachverhalt der unerlaubten Benutzung von Markennamen aus anderen Verfahren bekannt.

Die Frage der Verwirkung stellte sich in diesem Domain-Streit nur als Randnotiz,wurde aber seriös abgehandelt. Auch wenn die Porsche AG sehr lange gewartet hat, bis sie auf eine Rückübertragung der Domain geklagt hatte, war es klar, dass diese erfolgen muss.

Es ist ein wichtiges Anliegen der UDRP, alle Irreführungen, die auf ein Angebot Dritter unter dem Namen von eingetragenen Marken hinweisen, zu unterbinden. Der bisherige Domain-Besitzer hatte sich nicht zu dem Vorgang geäußert und keinen Einwand wegen der Verwirkung erhoben. Deshalb erhält die Porsche AG die Website samt Domainnamen zur eigenen Verwendung. Die Übertragung ist bereits rechtskräftig.

 

 

Autor Wolfgang Wild
Redaktion Domainsmalltalk

 

 

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