RTL klagt erfolgreich DSDS-Domain ein

17. Februar 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

DSDS.tv-Domain wird an TV Sender RTL übertragen

Schon öfter haben Unternehmen oder Personen gegen Domaininhaber auf Rückgabe einer Domain geklagt. Der jüngste Fall mit dem sich die WIPO befasst hat, ist die Klage des deutschen TV Senders RTL auf Übergabe der Rechte an der DSDS Domain.

Im Rahmen von Castingshows strahlt RTL seit mehr als 10 Jahren das Format „Deutschland sucht den Superstar“ aus und hat neben den Rechten an der Marke „DSDS“ ab 2005 im Jahr 2011 auch die Internetdomain dsds.de registrieren lassen.

Die Webdomain dsds.tv ist vermutlich seit Ende 2012 im Besitz von Michael Erhardt. Er hat den Domainnamen, der deutlich auf die Sendung von RTL hinweist, sowohl auf Sedo gelistet als auch über nexum.org zum Kaufpreis von 9.999 USD angeboten. Zusätzlich wollte er der Produktionsfirma von DSDS ein Vorkaufsrecht einräumen und sandte dieses Angebot per Email im Oktober 2014.

Nachdem RTL Kenntnis von diesen Verkaufsabsichten und der Email Kenntnis erlangte, reichte sie das UDRP Verfahren bei der WIPO ein und verlangte die Übertragung der Domain wegen Verletzung der Firmenrechte. Dem Domaininhaber warf RTL vor, aus dem Namen DSDS unrechtmäßig Kapital zu schlagen und Besucher in die Irre zu führen.

Das Verfahren wurde von der Panelistin Andrea Jäger-Lenz begleitet und am 20. 01.2015 mit einem positiven Ergebnis für RTL abgeschlossen. Die Domainbertragung muss erfolgen, da der Antragsgegner bei der Registrierung und Nutzung von dsds.tv „bösgläubig“ gehandelt hat.

Ehrmann bot diesen speziellen Domainnamen, der deutlich auf die beliebte Castingshow hindeutet, gleich auf zwei Portalen zum Verkauf zu einem Preis an, der deutlich über den normalen Preisen für dergleichen Websiten liegt. Er deutete ebenfalls an, dass er den internationalen Ruf der DSDS-Show kennt und genau aus diesem Grund diese spezielle tv-Domain erwarb und registrieren ließ.

Der Geschäftsmann aus Bremerhaven konnte zudem nicht schlüssig belegen, dass die Domain für eigene Zwecke oder Projekte genutzt wird. DSDS.tv führt die Besucher direkt auf das Medienangebot von nexum.org, das dem von RTL verblüffend ähnelt.

Die WIPO sah es als erwiesen an, dass aus dem Namen „DSDS“ nur Kapital geschlagen werden sollte und ordnete eine sofortige Domain-Übertragung der Domain-Rechte an RTL an.

Das Fazit ist klar. Wenn ein Antragsteller beweisen kann, berechtigte Ansprüche an einem Domainnamen zu haben, bekommt er bei der WIPO recht. So geschehen z.B. bei Porsche und RTL. Domaingrabber sollten also vorsichtig sein, denn in einem UDRP Verfahren werden Nutzung und Zweck der Domains sehr genau geprüft und Missbrauch offengelegt.

Leider werden immer wieder solche „heißen“ Domainnamen angeboten. Wer in das Domaingeschäft einsteigen möchte oder auch nur einen besonderen Domainnamen besitzen will, sollte vorsichtig sein, um nicht gegen geltendes Domainrecht zu verstoßen.

 

Wolfgang Wild Domainsmalltalk

 

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