Domainpranger für Ekelrestaurants?

15. Mai 2015 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Bundesagrarminister plant Internet Pranger für Hygieneverstöße?

Egal ob Imbiss, Bistro oder Sterne-Restaurant: Gäste erwarten neben gutem Essen und freundlichem Service auch ein sauberes Umfeld und hygienische Zubereitung. Leider kann man in den wenigsten Gastrobetrieben als Besucher „hinter die Kulissen“ schauen und muss sich auf das eigene Gefühl verlassen.

Für die Überprüfung der Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und Gäste bewirten, sind Lebensmittelkontrolleure zuständig. Leider sind die zuständigen Behörden nicht in der Lage, die Kontrollen regelmäßig und in allen betrieben durchzuführen, da einfach das Personal fehlt. In vielen Landkreisen können nur 40% der Betriebe kontrolliert werden und die Zeiträume für die Kontrollen liegen sehr weit auseinander.

Seit dem Jahr 2012 schreibt das Gesetz vor, dass Mängel in gastronomischen oder verarbeitenden Betrieben der Lebensmittelbranche in den Medien veröffentlicht werden sollten, damit die Kunden und Verbraucher davon erfahren. Leider stoppen meist Gerichte diese Veröffentlichungen in Eilverfahren, sodass die Öffentlichkeit nicht informiert ist und nur selten von groben Verstößen erfährt.

Verstöße oder Mängel werden zukünftig im Internet veröffentlicht
Der Bundesagrarminister Christian Schmidt arbeitet jetzt an einem Gesetzentwurf, der mehr Transparenz für die Verbraucher bringen soll.

Das Ministerium plant das Domainportal „Internet-Pranger“ für Unternehmen, die gegen Hygienevorschriften verstoßen oder bei Kontrollen durch grobe Mängel auffallen. Die Besucher können sich dann jederzeit informieren, welche Betrieb durch Unsauberkeit oder Nichteinhaltung der Hygienevorschriften aufgefallen ist. Die Verstöße verbleiben sechs Monate auf der Domainpräsenz und werden dann gelöscht, um das Unternehmen nicht zu sehr zu belasten. Zudem ist eine Härtefallklausel geplant, mit der die Veröffentlichung des Firmennamens verhindert wird.

Christian Schmidt äußerte sich bisher nicht zur Kennzeichnung von überprüften Betrieben mit den sogenannten Smileys an der Eingangstür. Verbraucherschützer fordern schon länger das „Smiley-Ampelsystem“, damit Verbraucher und Gäste bereits vor dem Besuch des Betriebes sehen könnten, ob alles in Ordnung ist. Bisher hat das Ministerium solche Kennzeichnung abgelehnt.

Auch wenn der Internet-Pranger kommt, ändert das nichts an der Personalpolitik der Behörden für Lebensmittelsicherheit, denn auch weiterhin fehlen Hunderte Kontrolleure und regelmäßige Überprüfungen.

 

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