Domainzugriff ohne richterliche Verfügung ?

19. Februar 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Mecklenburg Vorpommern: Verfassungsstreit um E-Mail-Passwörter ausgesetzt

In MV beschäftigt sich das Landesverfassungsgericht seit knapp anderthalb Jahren mit einer Klage von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Landesregierung. Es geht um die Befugnisse von Verfassungsschutz und Polizei.

In der Klage der Fraktion heißt es wörtlich, das „Landesverfassungsschutz sowie die Polizei teilweise ohne Richtervorbehalt und ohne Pflicht zur nachträglichen Information Passwörter für E-Mail-Konten sowie PINs und PUKs von Mobilfunkgeräten abrufen dürfen“. Das verletze gleich mehrere Grundrechte, u. a. die die Gebote der Normenklarheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Gewährleistung von Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme sowie das deutsche Telekommunikationsgeheimnis.

Landesverfassungsgericht setzt Verfahren aus
Das Hohe Gericht in Greifswald hat das Verfahren jetzt auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Zur Begründung gaben die Richter an, die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu entsprechenden Regelungen des Bundes abzuwarten. Damit sollten „sich widersprechende“ gerichtliche Entscheidungen vermieden werden. Die Aussetzung und das Abwarten auf eine höchst-richterliche Entscheidung auf Bundesebene hat gezeigt, dass die Kritiken und Bedenken zum Landesverfassungsschutz nicht von der Hand zu weisen sind. Das Gericht in Greifswald hat sich diesen Argumenten angeschlossen und wartet das Urteil zum Bundesverfassungsschutz ab. Dieses Gesetz wird nach der Entscheidung auch für die Gesetze der Länder richtungsweisend und maßgeblich sein.

Der rot-schwarzen Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern gibt die Verfahrensaussetzung die Chance, das Landesverfassungsgesetz zu überarbeiten und wichtige Korrekturen auf den Weg zu bringen. Das würde das Prozedere deutlich abkürzen und auch von den Kritikern sowie der klagenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Datenschützern begrüßt.

Wann das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung trifft und das ruhende Verfahren in Greifswald wieder aufgenommen wird, ist derzeit nicht bekannt.

 

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