Hessen will Cybergrooming bestrafen

26. Juni 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Hessen: Neue Strategien gegen wachsende Cyberkriminalität

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat sich im hessischen Landtag für eine „digitale Agenda für das Recht“ stark gemacht und diese Forderung in einer Regierungserklärung präzisiert. Vor allem das sogenannte Cybergrooming müsse unter Strafe gestellt werden. Bisher seinen Anbahnungsversuche nicht strafbar und die Staatsanwaltschaft oder Polizei finden nur selten belastendes Material während Durchsuchungen auf den Computern von Verdächtigen. Damit seinen herkömmliche Untersuchungen eher unproduktiv. Die Ministerin plädiert daher für verdeckte Online-Razzien. Dazu müsste allerdings die Gesetzgebung geändert und erweitert werden.

Staatsanwälte im Selbstversuch: massive sexuelle Belästigung im Internet
Auslöser der Regierungserklärung war ein vorangegangener Selbstversuch von Staatsanwälten, die sich eine Schein-Identität als Kind zulegten und damit online unterwegs waren. Zu ihrem Entsetzen wurden sie vielfach sexuell belästigt und „wehrten“ 338 solcher Versuche ab. Da diese Anbahnungen bisher nicht unter Strafe stehen, soll ein erweitertes Gesetz jetzt Jugendliche und auch Erwachsene wirkungsvoller vor unerwünschtem Cybergrooming schützen.

Keine Mehrheit für Gesetzesänderung: neue Ideen
Der Justizministerin fehlt für eine Änderung der geltenden Strafprozessordnung eine politische Mehrheit sowie die Rechtsgrundlage. Um der wachsenden Cyberkriminalität trotzdem wirksamer zu begegnen, sollen jetzt weitere Möglichkeiten geprüft werden.

Das Ministerium will die Provider verpflichten, alle Daten 60 Tage lang zu speichern, um Ermittlern ein größeres Zeitfenster für online-Durchsuchungen zu geben. So könnten digitale Beweise auch ohne direkte Durchsuchungen von Hardware gesichert werden, da die Verdächtigten keine Möglichkeit mehr hätten, die Beweise schnell zu vernichten.

In einem zweiten Schritt will Hessen gegen die Hasskommentare in Netzwerken und Foren vorgehen. Die Betreiber der Domains sollen nach dem Willen der Justizministerin auf Verlagen der Strafverfolgungsbehörden Auskunft über die Identität der Verfasser solcher Kommentare geben. Das sollte auch für soziale Medien gelten, deren Firmensitz sich im Ausland – z.B. Facebook oder Google in den USA – befindet.

Die Fraktionen im hessischen Landtag begrüßten die Ideen zum Kampf gegen Cyberkriminalität und Online-Mobbing, sehen aber vor allem in der Ausstattung und Personalstruktur der Ermittlerteams große Defizite. Zudem dürfe der Datenschutz „ nicht ausgehöhlt“ werden. Andere Abgeordnete sehen im Maßnahmenplan von Bundesminister Maas, der 2014 vorgestellt wurde, gute Ansätze, die nun ausgebaut und angepasst werden sollten,da die wachsende Cyberkriminalität, eine neue „Qualität“ erreicht.

 

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