Kein Domainnetz im Knast!

27. Februar 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

EuGH urteilt über Internetzugang für Häftlinge

Ist der Zugang zum Internet ein Menschenrecht? Der UN-Menschenrechtsrat hat im Juli 2016 eine entsprechende Resolution verabschiedet. Doch dies scheint auf Häftlinge in europäischen Gefängnissen nicht zuzutreffen, wie ein litauischer Insasse erkennen musste. Er wollte während seiner Halft studieren und hatte sich beim Bildungsministerium nach entsprechenden Möglichkeiten erkundigt. Dort verwies man ihn auf ein Online-Angebot, doch die Justizvollzugsanstalt verwehrte ihm den Zugang zum Internet mit der Begründung, dass zu große „Sicherheitsbedenken“ bestünden.

Der Insasse eines Gefängnisses klagte vor dem EuGH auf freie Nutzung des Internets während der Inhaftierung. In diesem Verfahren entschieden die Richter, dass dem Kläger eine „Entschädigung für den ihm entstandenen immateriellen Schaden“ zustehe und die Justizvollzuganstalt diesem Insassen den Zugang zum Internet erlauben muss. Trotzdem wird dieses Urteil als Einzelfall angesehen, denn der EuGH machte auch deutlich, dass es weiterhin „keine generelle Pflicht, Häftlingen Zugang zum Internet zu gewähren“ gibt.

Gefängnis-Internet oder nicht?
Die Richter mussten sich in diesem Fall mit den verschiedenen Aspekten einer Erlaubnis zur Internetnutzung für Häftlinge beschäftigen. Gegen einen allgemeinen Internetzugang für Gefängnisinsassen spricht die Gefahren, dass Häftlinge neue Straftaten planen oder Strafen vereiteln können. Zudem ist eine Gefängnisstrafe eine erzieherische Maßnahme und sollte nie die gleichen Freiheiten, wie z.B. bei Bewährung oder im Alltag außerhalb des Gefängnisses beinhalten.

Einige Vollzugsanstalten haben Pilotprojekte gestartet, die den Insassen den eingeschränkten Zugang zum Internet ermöglicht. Dabei sind bestimmte Seiten und offline-Versionen direkt auf den Servern der JVA gespeichert und können abgerufen werden. Auch Estland beteiligt sich an diesem Projekt, bietet den Insassen aber nur Zugang zu Gesetzestexten und Gerichtsurteilen. Diese Projekte sollen vor allem junge Häftlinge besser sozialisieren. Für die Behörden bietet solch ein eingeschränkter Internetzugang bessere Möglichkeiten der Überwachung und Strafverfolgung.

Um diese Projekte zu realisieren, müssten die Justizvollzugsanstalten jedoch größere Kosten für Internetzugänge und Personalschulungen aufwenden. Das ist bei der Finanzlage vieler Anstalten aber schlichtweg nicht realisierbar.

 

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