Domain gegen gut bezahlte Arbeit :-)

22. Juni 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

UDRP: VW erstreitet Lamborghini-Domain

Die Volkswagen Group of America, Inc., eine Tochter der Volkswagen AG Deutschland, hat in einem schwierigen WIPO Verfahren die Rechte an der Domain lamborghiniaustin.com erstritten.

Die Marke Lamborghini ist bereits seit 1979 in den USA registriert und gehört seit 1988 zum VW- Konzern. In den USA werden die Luxusautos über lizenzierte Händler vertrieben. Diese Verkäufer dürfen eine Internetpräsenz führen, die im Domainnamen grundsätzlich das Wort Lamborghini und den Standort des Händlers nennt.

Zwei Jahre später einigte sich der VW Konzern mit einem Händler in Austin über die Lizenz zum Verkauf von Lamborghinis. Dem Händler fiel im Zug der Vernetzung des Vertriebes im Februar 2017 auf , dass die Domainadresse  lamborghiniaustin.com nicht mehr frei ist und seit dem 12. August 2014 dem Partner einer in Austin/Texas ansässigen Immobilienfirma gehört.

VW schaltet sich ein
Die Juristen des VW Konzerns schrieben den Besitzer der Domain an und boten 150 USD Ausgleich für die Überlassung der Domain.

Der Besitzer antwortete erst nach einer dritten Mail. Er betreibe die Domain seit mehr als zwei Jahren  als Hobbyfotograf und stelle dort Bilder von „Super Cars“ vor. Als Gegenleistung für die Überlassung der Domain verlangte der Mann einen Vollzeitjob bei Lamborghini Austin mit guter Bezahlung sowie die Vertretung seiner Immobilienfirma im Namen von Lamborghini oder dessen Franchisenehmer beim Kauf oder Leasing von Immobilien.

Nach diesem Angebot legte der VW Konzern Beschwerde bei der WIPO ein und forderte in einem UDRP Verfahren die Übergabe der Domain aufgrund von Verletzung der Markenrechten. Die Berufung zum Panelisten für dieses Verfahren erhielt der texanische Anwalt William R. Towns.

WIPO Verfahren um lamborghiniaustin.com
Mr. Towns befragte beide Parteien zum Fall. Er stellte sowohl die Ähnlichkeit als auch eine daraus resultierende „Verwechslungsgefahr“ beim Markennamen der Klägerin und dem Domainnamen des Gegners fest. Zudem lag dem Beklagten keine Erlaubnis der Klägerin vor, den Markennamen zu benutzen oder in ihrem Namen zu handeln. Negativ bewertete der Panelist auch die Forderung des Beklagten, die Domain nur gegen hohe Gegenleistungen zu übertragen.

William R. Towns betrachtete die Seite lamborghiniaustin.com genau und stellte fest, dass der Besitzer nicht die Wahrheit über die Nutzung gesagt hatte. Die Domain leitete auf Instagram weiter und die Bilder der Autos waren nicht in Austin fotografiert worden. Nur zwei Fotos vom 21. April 2017, dem Tag des Verfahrens, stammten aus der Stadt.

Die Bösgläubigkeit der Registrierung ist laut Panelisten dadurch gegeben, dass der Besitzer bei der Registrierung sowohl die Marke Lamborghini als auch die Registrierungsregeln für das VW Händlernetz kannte. Deshalb entschied Mr. Towns schließlich auf Rückübertragung der Domain an die  Volkswagen Group of America bzw. deren lizenzierten Händler in Austin.

 

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