Mauricius 2 Jahre alt, verklagt Domainbesitzer

8. Dezember 2014 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Domainrecht ad absurdum – 2-Jähriger klagt gegen Domaininhaber

Wer jetzt lacht, dem wird das Lachen schnell vergehen, denn dieser Fall ist wirklich bis vor das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 5038/12) gegangen und wird vermutlich irgendwann in einem Buch a la „Kuriose Gerichtsfälle“ aufgeführt werden.

Es war einmal … Ja, es war einmal ein kleiner Junge namens Mauricius Luca. Geboren im Jahre 2011. Nachdem er zwei Jahre in einer heilen Welt gelebt hatte, befand er, dass es Zeit wäre, sich der virtuellen Welt zu widmen. Oder wer auch immer. In dieser virtuellen Welt stieß er auf eine Domain. Eine Domain, mit seinem Namen „Mauricius.de“. Diese Webdomain enthielt … gar nichts. Bei Denic war lediglich der Name registriert worden. Dies jedoch brachte den kleinen Mauricius Luca offenbar dermaßen auf, dass er ausging und auf sein Namensrecht pochte. Ein so ungewöhnlicher Name und dann schon registriert? Nein, das konnte nicht sein! Und auch noch seit 2009 registriert. Das ging schon mal gar nicht.

Was machte der kleine Dreikäsehoch? Na, das was alle gebildeten 2-Jährigen in solch einem Fall tun würden: Er lies den Domain-Besitzer durch seine Eltern auffordern es zu unterlassen den Domainnamen zu nutzen. Im Übrigen sollte er einer Domainübertragung zustimmen.

Tat er aber nicht, also ging der Fall vor Gericht. Das Gericht wies die Klage ab. Dies ließen die Eltern sich jedoch nicht gefallen und gingen im Namen ihres Kindes in Berufung.

Das Oberlandesgericht München hatte gleich mehrere Gründe zur Hand, um den kleinen Jungen zu enttäuschen. Erst einmal gäbe es auch bei noch so ungewöhnlichen Vornamen keine Namensrechtsverletzung, da Vornamen weltweit so häufig vorkommen, dass sie unmöglich einer einzigen Person zuzuschreiben wären. Egal, wie sehr manche Eltern sich doch auch darum bemühen, meistens sehr zum Nachteil ihrer lieben Kleinen, aber das ist ein anderes Kapitel.

Des Weiteren war die Internetdomain schon im Jahr 2009 registriert worden, also zwei Jahre, bevor unser kämpferischer Stöpsel hier geboren wurde. Eine Namensrechtsverletzung noch vor der Geburt das gibt es nicht. Als dritten Punkt führte das Oberlandesgericht München noch an, dass dem Jungen noch ausreichend Möglichkeiten, namenstechnisch gesehen, zur Verfügung stehen würden.

Fazit: Ein außergewöhnlicher Name reicht noch lange nicht aus, um eine Namensrechtsverletzung geltend zu machen. Der Name muss auch noch mit einer einzigen Person in Verbindung gebracht werden.

Was allerdings die Eltern des Kleinkindes sich dabei gedacht haben, im Namen ihres Kindes vor Gericht zu ziehen, das fragen sich jetzt vermutlich viele User. Wir können gespannt sein, was das arme Kind in 10 Jahren dazu sagen wird, wenn bei der Internetrecherche nach dem eigenen Namen auf einmal auftaucht, dass er im Alter von zwei Jahren schon Thema diverser Internetnachrichtendomains gewesen ist. Bestimmt wird er hocherfreut sein, dass seine Eltern dafür gesorgt haben, dass er in die endlose Galerie der „von wegen Recht auf Vergessen“ – Figuren eingereiht worden ist. Aber wer weiß, vielleicht hat sich das Internet bis dahin ja selbst gelöscht oder wir sind dem absoluten Megahack zum Opfer gefallen. Eins ist auf jeden Fall sicher: Bis dahin wird sich das Thema um Namensrecht bei Domains bestimmt noch zig Mal geändert haben. Und falls nicht kann Mauricius Luca ja dann versuchen eine passende Domain zu seinem Namen zu finden, falls ihm danach ist.

 

 

Autor Wolfgang Wild Domainsmalltalk

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