Domainschutz: Polizei ist verboten
22. Juni 2016 | Von Wolfgang WildGerichtsurteil in NRW: „Polizei“ ist geschützter Begriff
Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm hat in einem aktuellen Fall jetzt festgelegt, dass der Begriff „Polizei“ nicht von Betreibern privater Domains genutzt werden darf, da er vom Gesetzgeber geschützt ist. Die Polizei ist eine Behörde, die Recht und Ordnung durch Polizeigewalt sicherstellt und genießt deshalb grundsätzlich Namensschutz.
NRW klagt gegen Domainbetreiber
Das … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<