Domainhaftung: Sharehosting Anbieter in der Pflicht
18. Juni 2017 | Von Wolfgang WildOLG München: neues Urteil zur Störerhaftung
In einem gerade beendeten Verfahren hat das Oberlandesgericht München über die „Haftung eines Sharehosting-Anbieters für die von Nutzern rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Daten“ entschieden.
Gegner in diesem schwierigen und langwierigen Verfahren waren zwei Verlage für Print- und digitale Werke. Die klagende Partei hatte in einem Schreiben vom 10. Januar 2014 einen Hinweis an die … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<