Softwareumstellung dauert: Änderung der Ersatzfreiheitsstrafe erst ab 2024
1. September 2023 | Von Kerstin EhringAm 22. Juni 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionsrechts. Darin ist festgeschrieben, dass der Umrechnungsmaßstab von einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe (nach §43 StGB) neu festgesetzt wird. Er soll nach dem Willen der Bundesregierung halbiert werden.
Im Klartext heißt das: nach dem neuen Gesetz entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Diese Strafen werden angeordnet, wenn verurteilte … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<