Domainsperre – ansonsten Störerhaftung
26. Dezember 2018 | Von Kerstin EhringGerichtsurteil: Domain Registrare haften u. U. für illegale Inhalte
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem aktuellen Urteil festgelegt, dass Domainregistrare verpflichtet sind, Webseiten zu sperren, die nachweislich Rechtsverletzungen begehen. Dazu zählen besonders illegale Inhalte. Wird die Domain nicht gesperrt, haftet der entsprechende Registrar nach dem Willen des Gerichts als „Störer auf Unterlassung“.
Das Urteil wurde im Rahmen eines Prozesses gesprochen, … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<