Gericht stellt Nutzungsrechte klar
8. Februar 2019 | Von Wolfgang WildUrteil zum Urheberrecht: kostenlos heißt nicht frei nutzbar
Das Urheberrecht schützt Text- und Bildmaterial sowie Videos vor der widerrechtlichen Benutzung durch Dritte. In einem Berufungsverfahren hat das OLG Frankfurt jetzt gegen den Beklagten entschieden und festgestellt, dass „kostenlos“ nicht mit „frei verwendbar“ gleichzusetzen ist und das Urheberrecht trotzdem greift.
Beklagter verstößt gegen Urheberrecht
Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte … >> gesamten Domain Beitrag anzeigen <<